Wohnungseigentumsgesetz
Mit dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. Mäz 1951 (WoEigG, im vollen Wortlaut: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) werden die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks geregelt.
Die letzte Novellierung des Gesetzes trat am 1. Juli 2007 in Kraft.
Im Gesetz werden insbesondere die Begriffe des Wohnungseigentums, Teil- und Sondereigentums und das Dauerwohnrecht definiert und die rechtlichen Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander geklärt. Des Weiteren regelt es die Verwaltung des Wohnungseigentums und erläutert in den Verfahrensvorschriften Besonderheiten bei Rechtstreitigkeiten.
Aktuelles Wohnungseigentumsgesetz (in Kraft getreten am 1. Juli 2007)
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