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Verwalten

Wohnungseigentumsverwaltung

Verwaltungsangebot
Sie sind Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft und suchen einen fachkompetenten Verwalter Ihres Gemeinschaftseigentums?
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[Leistungskatalog]
Ansprechpartner Wohnungseigentumsverwaltung
Frau Christmann
Ansprechpartner: Frau Uta Christmann
  [Prokuristin]
Telefon: 0395 4553-202
E-Mail: u.christmann@neuwoba.de
Frau Schroeder
Ansprechpartner: Frau Stephanie Schroeder
   
Telefon: 0395 4553-456
E-Mail: s.schroeder@neuwoba.de
Herr Marsch
Ansprechpartner: Herr Dennis Marsch
   
Telefon: 0395 4553-201
E-Mail: d.marsch@neuwoba.de
Herr Messner
Ansprechpartner: Herr Marco Messner
   
Telefon: 0395 4553-232
E-Mail: m.messner@neuwoba.de

Wohnungseigentumsgesetz

 

Mit dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15. Mäz 1951 (WoEigG, im vollen Wortlaut: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) werden die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks geregelt. Die letzte Novellierung des Gesetzes trat am 1. Juli 2007 in Kraft.

 

Im Gesetz werden insbesondere die Begriffe des Wohnungseigentums, Teil- und Sondereigentums und das Dauerwohnrecht definiert und die rechtlichen Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander geklärt. Des Weiteren regelt es die Verwaltung des Wohnungseigentums und erläutert in den Verfahrensvorschriften Besonderheiten bei Rechtstreitigkeiten.

 

Aktuelles Wohnungseigentumsgesetz (in Kraft getreten am 1. Juli 2007)

 

 

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